Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und Schulabschlüsse!

Du hast deine berufliche Qualifikation im Ausland erworben und möchtest in Deutschland berufstätig werden? 

Du hast in deiner Heimat einen Beruf erlernt, einen Schulabschluss absolviert oder studiert? Und du möchtest nun in diesem Beruf tätig werden, bzw. deinen Schulabschluss in Deutschland nutzen? 

Dann musst du in den meisten Fällen deine bereits erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen.  

Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig. Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig. Das gilt auch für Berufe mit Hochschulabschluss. 

Für eine berufliche Anerkennung musst du das Anerkennungsverfahren durchlaufen. In den meisten Fällen bedeutet das ein kompliziertes und sehr bürokratisch Prozedere. Am Ende erhältst du einen offiziellen Bescheid. Darin steht, ob deine Qualifikation in Deutschland anerkannt wird. 

Wir von Projektwerk-L bieten in Zusammenarbeit mit der G.I.B fachliche Beratungen von ausländischen Berufsqualifikationen, sowie die Beratung zur beruflichen Entwicklung (Perspektiven im Erwerbsleben). Du kannst eine Beratung auch in Anspruch nehmen, wenn dein Antrag auf Anerkennung bereits abgelehnt wurde. In dem Fall können wir Gemeinsam herausfinden, ob du vielleicht eine Qualifizierung machen kannst, um dein berufliches Ziel zu erreichen. Wenn du keine Anerkennung erhalten kannst bzw. keine Qualifizierung, informieren und beraten wir dich auch gerne über berufliche Alternativen. 

Die Beratung ist für Sie kostenlos und wird über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, sowie den Europäischen Sozialfonds finanziert.

Beratungsberechtigt sind: 

  • Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen 
  • Personen mit Migrationshintergrund, die bereits in Deutschland arbeiten und nachträglich ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen 
  • Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. 

Zögere nicht, unsere Berater*innen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu kontaktieren, die Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und Schulabschlüsse ist bei uns kostenfrei!  

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bundesvertriebenenausweis (nur bei Spätaussiedlern/-innen)
  • Falls sich Ihr Name geändert hat: Namensänderungs- bzw. Heiratsurkunde
  • Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
  • Sämtliche Zeugnisse und Bildungsabschlüsse als Originale in der Landessprache
  • Fächer- und Notenübersichten (bzw. Transkript oder Diploma Supplement der Ausbildung bzw. des Studiums)
  • Arbeitsbuch bzw. Arbeitszeugnisse
  • Bei Ausbildungen: Deutsche Übersetzungen aller Unterlagen
  • Bei Hochschulabschlüssen: Deutsche Übersetzungen falls die Originalunterlagen nicht auf Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sind
  • Ergebnis eines schon durchgeführten Anerkennungsverfahrens (sofern vorhanden)

Klicke hier für mehr Informationen „Perspektiven im Erwerbsleben“ (PiE)