Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte de projektwerk L GmbH – nachstehen PWL GmbH genannt – mit unseren Teilnehmer*innen. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand
Der/die Teilnehmer*in erhält ein Coaching im Rahmen des vertraglich vereinbarten Programms und, wenn vorgesehen, eine betriebliche Erprobung (nach einem gesonderten Erprobungsvertrag).

3. Pflichten der Vertragspartner PWL GmbH verpflichtet sich:
a) dafür zu sorgen, dass alleFertigkeiten und Kenntnisse, diezumErreichendes Programmziels notwendig sind, in angemessener Weise, vermittelt werden;
b) den besonderen Belangen physisch und psychisch Behinderter Rechnung zu tragen;
c) nur solche Personen mit der Durchführung des Programms zu beauftragen, die nach der Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind;
d) das Programm an Projektstandorten durchzuführen, die dazu geeignet sind; e) alle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Gefährdung der Teilnehmer*innen im Coachingprozess zu vermeiden. Eine Absicherung der Teilnehmer*innen bei evtl. Arbeitsunfällen erfolgt über die
Berufsgenossenschaft.
Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich:
a) die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zur Erreichung des Programmzieles erforderlich sind;
b) die im Rahmen des Programmes erteilten Aufgaben sorgfältig zu erfüllen; c) den Weisungen des beauftragten Personals zu folgen;
d) die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die für die Projektstandorte geltende Ordnung einzuhalten;
e) Werkzeuge, Maschinen und die sonstige Ausstattung sowie Materialien sorgsam zu behandeln und nach Gebrauch wieder PWL GmbH zur Verfügung zu stellen;
f) bei Abwesenheit von dem Coachingprogramm PWL GmbH zu informieren; bei Fehlzeit ab einem Tag ist die Abwesenheit schriftlich zu begründen; bei unentschuldigtem Fehlen ist PWL GmbH verpflichtet, den zuständigen Fördermittelgeber (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Renten-versicherungsträger, o. a.) zu informieren. Bei Krankheit ist PWL GmbH am gleichen Tag bis 10.00 Uhr zu informieren und am Folgetag ein Krankenschein zuzustellen.
g) umgehend bei dem für ihn/sie zuständigen Kostenträger die Förderung der Teilnahme an diesem Programm zu beantragen und den Bewilligungsbescheid unverzüglich nach Erhalt PWL GmbH vorzulegen.

4. Gebühren des Programms
Hierzu gelten die Vereinbarungen des Coachingsvertrages. Erhält der/die Teilnehmer*in keine oder nur eine teilweise Förderung von der Bundesagentur für Arbeit/Rentenversicherungsträger, kann er/sie vom Vertrag ohne vertraglich geltende Rechtsfolgen zurücktreten, oder es ist eine vertragsverbindliche Vereinbarung über eine anderweitige Zahlbarkeit beizufügen.
Teilnehmer*innen, die in ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit / Rentenversicherungsträger einen Antrag auf individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung / Teilhabe-am-Arbeitsleben gestellt haben, wird für den Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt.

5. Programmzeit
Der Programmbeginn wird von PWL GmbH verbindlich festgelegt. Die
Durchführung erfolgt nach den Vereinbarungen des Coachingvertrages. Änderungen von Zeiten und Abweichungen von der geplanten zeitlichen Abfolge können in begründeten Fällen entstehen. PWL GmbH verpflichtet sich, diese rechtzeitig vorher bekanntzugeben.

6. Teilnahmebescheinigung
Jede*r Teilnehmer*in erhält nach Abschluss des Programms bzw. auch bei vorzeitigem Abbruch eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und zum Ziel des Programms ausgehändigt.

7. Vertragsabschluss
Der/die Teilnehmer*in hat das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Coachingvertrages, längstens bis zum Beginn des Programms ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Coachingsvertrag kostenfrei zurückzutreten. PWL GmbH ist zum entschädigungslosen Rücktritt bis einschließlich des ersten Tages des Programms berechtigt, wenn die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer*innen eine Durchführung aus wirtschaftlichen und pädagogischen Gründen nicht rechtfertigt. Erfolgte Zahlungen werden den Vertragspartnern zurückerstattet.

8. Vertragskündigung
Nach Beginn des Coachingprogramms kann dieser Vertrag nur schriftlich gekündigt werden. Eine Vertragskündigung ist erstmals mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der ersten drei Monate, danach jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate, möglich. Für Coachingprogramme, die 6 Monate nicht überschreiten, gilt eine Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende. Aus wichtigem Grund können Teilnehmer*innen z. B. bei Arbeitsaufnahme oder andauernder Krankheit kostenfrei ohne Einhaltung von Fristen kündigen.
PWL GmbH kann aus den folgenden Gründen ohne Einhaltung von Fristen kündigen:
– nachträglich festgestellte Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen; – mangelnde Leistungen und Mitarbeit;
– häufige Abwesenheit, wodurch ein erfolgreicher Abschluss des Programms gefährdet ist;
– grobe Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen und Coachingverein-barungen.

9. Datenschutz
DerDatenschutz wird nach denBestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichergestellt. Die Teilnehmer*innen stimmen darin zu, dass nur persönliche Daten erhoben und verarbeitet werden, die für die Durchführung des Programms oder zur Erreichung des Programmzieles notwendig sind. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nur an den jeweiligen Fördermittelgeber des Programms oder beteiligte öffentliche Stellen. Personenbezogene Daten der Teilnehmer*innen dürfen ohne deren Einverständnis nicht an Personen oder andere Institutionen außerhalb PWL GmbH bekannt gegeben werden. Nimmt der/die Teilnehmer*in sein Widerspruchsrecht für die Verarbeitung seiner Daten wahr, ist eine weitere Teilnahme an einem geförderten Programm nicht möglich, da PWL GmbH die vorgeschriebenen Nachweispflichten gegenüber den Fördermittelgebern nicht mehr erfüllen kann.

10. Haftungsbeschränkung
PWL GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.

11. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden im Qualifizierungsvertrag sind ausgeschlossen. Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.

12. Allgemeine Bestimmungen
a) Soweit einzelne Bestimmungen des Coachingvertrages und der Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
b) Veränderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. c) Gerichtsstand ist Berlin.

Klicke hier, um Ihren eigenen Text einzufügen